HANDWERKER
Begriffserklärung


Als Handwerk / Handwerker wird derBerufsstand sowie die Tätigkeit bezeichnet, bei der ein Produkt auf Bestellung erstellt oder eine Dienstleistung auf Nachfrage erbracht wird. Die deutsche Handwerksordnung regelt das Gewerbe verbindlich.

Immobilien Handwerker können z.B. sein:

- Maler
- Heizung / Sanitär
- Bodenleger
- Dachdecker / Spengler
- Elektroinstallateur
- Trockenbauer

u.v. mehr.


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